Platzordnung

Bitte nehmt unsere Platzordnung zur Kenntnis und haltet euch an die Vorgaben.

Nach dem Training wird meist das Gelände selbst als auch die Zufahrt von der B2 verschlossen. Bitte entfernt daher eure Fahrzeuge umgehend und geht nicht noch erst Gassi, da ihr sonst eingeschlossen werdet.

Hier nun die Platzordnung. Weiter unten auch nochmal als Download.

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
folgende Regeln gelten auf dem Gelände des Hundesportvereins Leipzig-Süd/Markkleeberg e.V.:

  1. Im gesamten Zufahrtsbereich gilt Schrittgeschwindigkeit (7km/h).
  2. Um einen Hund auf das Übungsgelände zu bringen, sind vorher dem Übungsleiter eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherung und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sowie der 5-fach-Schutzimpfung gegen ansteckende Krankheiten vorzulegen.
  3. Das Lösen der Hunde soll vor dem Betreten des Geländes erfolgend. Sollte doch ein Malheur auf dem Platz (dazu gehören auch der Parkplatz und die angrenzenden Grünflächen) passieren, ist der/die Hundeführer/in verpflichtet dieses zu beseitigen. Kotbeutel sind mit nach Hause zu nehmen. Urinieren auf dem Hundeplatz ist unerwünscht.
    Wiederholte Verstöße werden mit einem Obolus zugunsten des Vereins belegt (0,50 €).
  4. Alle Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.
  5. In der Baude dürfen sich keine Hunde aufhalten. Welpen bis zu 6 Monaten haben hier Sonderrechte. Auf dem Vorplatz der Baude ist eine kurze Leinenhaltung Pflicht.
  6. Den Anweisungen des/der Übungsleiters/in und Vorstands ist unbedingt Folge zu leisten.
  7. Das Betreten des Übungsgeländes ist nur mit dem Einverständnis des/der verantwortlichen Übungsleiters/in oder dem Vorstand erlaubt.
  8. Kinder, die keinen Hund führen und nicht Mitglied des Vereins sind, dürfen den Übungsplatz nicht alleine betreten. Eltern und Aufsichtspersonen haften für die Kinder und sichern die
    erforderliche Aufsichtspflicht.
  9. Die Übungsstunden beginnen zu festgelegten Zeiten. Verpasst ein Teilnehmer eine Stunde hat er keinen Anspruch auf Wiederholung.
  10. Gäste können gegen eine Gebühr mit Absprache mit dem/der Übungsleiter/in und dem Vorstand am Training teilnehmen.
  11. Den Ablauf der Trainingseinheiten sowie die Nutzung der Geräte bestimmt der/die Übungsleiter/in. Ausnahmen sind nur mit dem Einverständnis der Übungsleiter bzw. des
    Vorstands möglich.
  12. Der Einsatz von Starkzwangmitteln wie Stachelhalsbändern oder elektronischen Ausbildungshilfen ist untersagt!
  13. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Benutzen der Hundesportgeräte nur unter Aufsicht des/der Übungsleiters/in gestattet. Der Auf- und Abbau wird durch den/die verantwortliche/n Übungsleiterin/in unter Einbeziehung aller Hundeführer der Trainingsgruppe abgesichert.
  14. Alle Geräte sind ausschließlich für die Hunde bestimmt. Sie sind nicht als Turngeräte für Kinder geeignet.
  15. Bei auffälligen Hunden und/oder Hundeführern hat der/die Übungsleiter/in und Vorstand das Recht den Teilnehmer vom Übungsbetrieb auszuschließen.
  16. Kranke und verletzte Hunde dürfen nicht am Training teilnehmen. Bei ansteckenden Krankheiten, auch im Verdachtsfall, dürfen diese Hunde das Gelände nicht betreten.
  17. Läufige Hündinnen dürfen das Vereinsgelände nur nach Absprache und in Ausnahmefällen betreten.
  18. In Trainingspausen sind die Hunde sicher zu verwahren, z.B. in den dafür vorgesehenen Boxen oder im Auto. Grundsätzlich gilt, dass die Hunde derart untergebracht werden sollen, dass sie weder sich selbst, andere Hunde, Menschen, Tiere oder Gegenstände gefährden.
  19. Werden die Hunde in Trainingspausen im Auto gelassen, hat jeder Hundeführer die Pflicht dafür zu sorgen, dass den Hunden genügend Wasser, Luft und Schatten zur Verfügung steht.
  20. Der Genuss von Alkohol und das Rauchen auf dem Übungsplatz und in der Baude sind untersagt. Die Zigaretten können in den bereit stehenden Aschenbechern entsorgt werden.
    Die Entleerung der Aschenbecher hat hauptverantwortlich durch die Raucher zu erfolgen.
  21. Haltet das gesamte Gelände sauber als ob es Euer eigenes wäre. Abfall ist mit nach Hause zunehmen.
  22. Wendet euch bei Problemen, Fragen oder Anregungen direkt an die Verantwortlichen. Die Platzordnung ist von jedem Vereinsmitglied und Besucher für die Dauer des Aufenthalts auf dem Gelände zu beachten und einzuhalten. Zuwiderhandlungen sind umgehend dem Vorstand
    oder dem/der Übungsleiter/in mitzuteilen, welche entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten sollen. Ein grober Verstoß kann einen Platzverweis oder den Ausschluss aus dem Verein zur Folge
    haben.
    Der Vorstand des HSV Leipzig-Süd/Markkleeberg e.V.
    Markkleeberg im Oktober 2014